The Celebrated
FdR-Pate
Hallo,
habe vorhin zwei Messer bekommen, die ich breiter erwartet hatte. Daher möchte ich sie direkt weitergeben.
Es handelt sich um zwei solide Solinger Messer, sehr bekannter Hersteller. Ein sehr schön erhaltenes Henckels Zwilling Nr. 60 in 5/8 (kein Friodur sondern Carbonstahl), sowie um ein wirklich hübsches Eicker Biedermeier Nr. 100 in 4/8.
Das Zwilling ist mit Rücken etwas über 5/8 breit und wahrscheinlich halbhohl geschliffen. Rückenbreite etwa 3,5mm (mit dem Maßband gemessen). Der Erl ist beideitig serriert und es hat einen Zierniet als Erlbremse. Es hat weiße Kunststoffschalen mit rotem Zwillings-Logo versehen. Der originale Kunststoffschuber mit ebenfalls originalem Klarsichtetui und Anleitung sind vorhanden. Der Schuber hat seitlich ein rundes Loch, das ich so auch auf zwei anderen solcher Kunststoffschuber habe.
Es rasiert die Haare auf dem Handrücken, besteht den Haartest aber nicht.
Das schmalere Messer hat werksseitig einen an der Spitze der Klingenvorderseite vermerkten Nachschliff bekommen, war evtl. einmal 5/8 breit (Eicker Nachschliff 1179). Es mißt mit Rücken knapp über 4/8 und hat eine Rückenbreite von etwa 3,5mm (Maßband). Es ist gleichfalls doppelt serriert, hat aber keine Erlbremse. Hohlung zwischen Voll und Halbhohl, würde ich bei der schmalen Klinge raten wollen. Das Biedermeier hat ein Wunderschönes Heft aus falschem Schildpatt mit gleichfalls wunderschöner Neusilber oder Messingeinlage in Form des Biedermeier Schriftzuges. Es hat vorne gegen die Spitze wenige schwarze Flecke und auf der Rückseite gegen den Erl einen schwarzen Rostläufer. Alles bloß optisch, ansonsten ist der Zustand eher sehr gut zu nennen. Ich wollte es nicht mehr überpolieren und habe es so belassen.
Es rasiert die Haare auf dem Handrücken, besteht den Haartest aber nicht.
Beide Messer zusammen gebe ich zu 70,- inkl. Versand und damit Verlust für mich ab. Einzeln entsprechend 30 für das Biedermeier und 40 für das Zwilling. Wobei ich dann aber jeweils Versandgebühren erheben würde, weil ich den sonst zweimal trüge. Überweisung ist möglich, Abholung natürlich derzeit nicht. Paypal auf Anfrage.
Privatverkauf einer gebrauchten Sache, daher Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung und Rücknahme meinerseits.
Erledigt wegen Desinteresse.
habe vorhin zwei Messer bekommen, die ich breiter erwartet hatte. Daher möchte ich sie direkt weitergeben.
Es handelt sich um zwei solide Solinger Messer, sehr bekannter Hersteller. Ein sehr schön erhaltenes Henckels Zwilling Nr. 60 in 5/8 (kein Friodur sondern Carbonstahl), sowie um ein wirklich hübsches Eicker Biedermeier Nr. 100 in 4/8.
Das Zwilling ist mit Rücken etwas über 5/8 breit und wahrscheinlich halbhohl geschliffen. Rückenbreite etwa 3,5mm (mit dem Maßband gemessen). Der Erl ist beideitig serriert und es hat einen Zierniet als Erlbremse. Es hat weiße Kunststoffschalen mit rotem Zwillings-Logo versehen. Der originale Kunststoffschuber mit ebenfalls originalem Klarsichtetui und Anleitung sind vorhanden. Der Schuber hat seitlich ein rundes Loch, das ich so auch auf zwei anderen solcher Kunststoffschuber habe.
Es rasiert die Haare auf dem Handrücken, besteht den Haartest aber nicht.
Das schmalere Messer hat werksseitig einen an der Spitze der Klingenvorderseite vermerkten Nachschliff bekommen, war evtl. einmal 5/8 breit (Eicker Nachschliff 1179). Es mißt mit Rücken knapp über 4/8 und hat eine Rückenbreite von etwa 3,5mm (Maßband). Es ist gleichfalls doppelt serriert, hat aber keine Erlbremse. Hohlung zwischen Voll und Halbhohl, würde ich bei der schmalen Klinge raten wollen. Das Biedermeier hat ein Wunderschönes Heft aus falschem Schildpatt mit gleichfalls wunderschöner Neusilber oder Messingeinlage in Form des Biedermeier Schriftzuges. Es hat vorne gegen die Spitze wenige schwarze Flecke und auf der Rückseite gegen den Erl einen schwarzen Rostläufer. Alles bloß optisch, ansonsten ist der Zustand eher sehr gut zu nennen. Ich wollte es nicht mehr überpolieren und habe es so belassen.
Es rasiert die Haare auf dem Handrücken, besteht den Haartest aber nicht.
Privatverkauf einer gebrauchten Sache, daher Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung und Rücknahme meinerseits.
Erledigt wegen Desinteresse.
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