crusy
Member
Also. Was ist denn das für ein Umgang? Mein letzter Thread wurde geschlossen, also muss ich offenbar einen neuen erstellen. Schade.
@efsk , @dirk : Eine Email muss angegeben werden, siehe § 5 DDG, Absatz 2:
@dirk :
und wieder @efsk :
@efsk , @dirk : Eine Email muss angegeben werden, siehe § 5 DDG, Absatz 2:
einschließlich der Adresse für die elektronische Post
@dirk :
Die DSGVO beschreibt das "Recht auf Vergessenwerden" in Art. 17 alsAlles ist DSVGO konform
Wenn Du zu faul bist, es selber zu tun, warum sollten wir das dann für Dich tun?![]()
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen
und wieder @efsk :
Das löscht nur nicht, und bspw. bei manueller Entfernung der Emailadresse bekomme ich:An Sonsten: was geht hast du selber nach gelinkt.