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Hab dazu recherchiert, und keine eindeutigen Informationen darüber gefunden, warum diese PPWR für mich, als Privatverkäufer von Waren im Mitgliederhandel, jetzt nicht gilt :rolleyes:.
 
Weil Du als Privatverkäufer eben kein gewerblicher Händler bist. Wenn Du Dein altes Fahrrad oder den Polo verkaufst, bist Du deswegen ja noch lange kein Fahrrad- oder Autohändler. Wenn Du natürlich regelmäßig Fahrräder oder Autos an- und verkaufst und das mit Gewinnabsicht machst, wird es langsam spannend.
 
Die Gewinnabsicht würde ich im Mitgliederhandel eher verneinen. Was jedoch den regelmäßigen An- und Verkauf anbelangt, so könnte das bei dem einen oder anderen Forumsmitglied schon zutreffen :proud.
 
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