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Ich zahle da keinen Cent ! Der Laden macht den Anschein eines schwedischen Unternehmens - Schweden ist im Binnenmarkt und normalerweise müsste ich noch die Diff zwischen 25 und 19‘% erstattet bekommen. Mal sehen was da rauskommt …
 
Da habe ich wohl etwas losgetreten :(

Ich glaube nicht, dass Dawid bewusst war, dass der steuerliche Aspekt bei Kickstarter nicht klar kommuniziert wird.

Ob es zulässig ist, dass auf Kickstarter Preise als Nettopreise angegeben werden, lass ich am besten ChatGPT erklären – hoffentlich stimmt es auch

1. Kickstarter ist keine klassische Verkaufsplattform. Kickstarter ist rechtlich eine Crowdfunding-Plattform, kein Online-Shop.
Das heißt:
  • Ein „Pledge“ ist eine Unterstützung oder ein Finanzierungsbeitrag, kein Kauf im rechtlichen Sinn.
  • Der Unterstützer schließt keinen Kaufvertrag mit Kickstarter, sondern zahlt direkt an den Projektstarter (also den Kampagnenersteller).
Erst wenn das Projekt erfolgreich ist, kann der Projektstarter ein Produkt oder eine Belohnung („Reward“) liefern. Das ist dann eine separate Leistung, die ggf. der Umsatzsteuer unterliegt.

2. Die Plattform selbst verkauft nichts
Kickstarter sitzt in den USA und verkauft selbst keine Produkte.
Deshalb muss die Plattform nicht die europäischen Verbraucherpreisvorschriften einhalten, die verlangen, dass Endpreise inkl. MwSt. angezeigt werden.
Diese Vorschriften gelten nur für Verkäufer, die direkt an Endverbraucher in der EU verkaufen.
Kickstarter vermittelt nur – deshalb greift die Pflicht nicht.

3. Umsatzsteuerpflicht liegt beim Projektstarter.
Wenn der Projektstarter z. B. aus Deutschland oder der EU kommt, muss er selbst die Umsatzsteuer korrekt abführen, sobald eine steuerpflichtige Lieferung oder Leistung erfolgt (also beim Versand des Rewards).
Viele internationale Projekte schreiben daher etwa:
„VAT will be added later if applicable“
oder
„Prices shown exclude VAT and import duties.“
Damit wird klar, dass die angegebenen Preise Nettopreise sind und je nach Land noch Steuern oder Zollgebühren hinzukommen können.

4. Rechtlicher Rahmen

In der EU gilt die Preisangabenverordnung (PAngV): Verbraucher müssen Gesamtpreise inkl. MwSt. sehen, wenn ein Unternehmer Waren oder Dienstleistungen anbietet.
Aber:
  • Kickstarter ist kein Verkäufer, und
  • ein Pledge ist noch kein Kaufvertrag.
Daher greift die PAngV hier nicht direkt.

5. Praktische Folge
Kickstarter darf die Beträge also ohne MwSt. anzeigen.
Die Steuer wird entweder:
  • im Checkout separat angezeigt, wenn das Projekt dies vorsieht, oder
  • beim Versand über Zoll bzw. lokale Steuerbehörden berechnet (z. B. bei Import aus den USA in die EU).
 
„Umsatzsteuerpflicht liegt beim Projektstarter.
Wenn der Projektstarter z. B. aus Deutschland oder der EU kommt, muss er selbst die Umsatzsteuer korrekt abführen, sobald eine steuerpflichtige Lieferung oder Leistung erfolgt (also beim Versand des Rewards).“

Da liegt der Hase im Pfeffer - er hat versäumt die Nummer mit der MWST richtig zu kommunizieren . Ich bin da wirklich nicht kleinlich - aber auf den aufgerufenen Preis nochmals 19% ? Nein Danke - und so wie das in den US Foren diskutiert wird - ebenso . Damit ist da Projekt imho zum scheitern verurteilt .
 
Dürfte doch für den Endverbraucher egal sein, solange das von EU nach EU verschickt wird fällt keine Steuer an.. die müsste der Versender einfordern, der hängt dann aber steuerlich und nicht der Endverbraucher...

Wenn jetzt nach Fertigstellung der Kampagne noch die MwSt. eingefordert wird ist das natürlich unangenehm.
 
Dürfte doch für den Endverbraucher egal sein, solange das von EU nach EU verschickt wird fällt keine Steuer an
Es wäre schön wenn es so einfach wäre. :lol
Das kommt auf mehrere Faktoren an und hat unter anderem mit der sogenannten Lieferschwelle zu tun.
Einerseits ob es ein B2B Geschäft ist --> Geschäfte unter Unternehmen (mit Ust-IdNr.) sind Umsatzsteuerfrei.
Andererseits gelten für Lieferungen innerhalb der EU an Privatkunden andere Regeln.

Ich versuche es mal einfach zu erklären.
Für Kleinunternehmer mit einem Umsatz (Lieferschwelle)< 10000€ gilt, der Privatkunde zahlt ,egal wo er sich in der EU befindet, den MwSt. Satz des Landes aus dem versendet wird.
Beispiel:
Deutschland (19%) --> Spanien(21%)
Der Privatkunde in Spanien wird als Abnehmer in Deutschland gewertet und muss 19% MwSt. bezahlen.
Hinweis: Der Versender meldet dies dem deutschen Finanzamt und führt diese auch hier ab.

Für Unternehmer mit einem Umsatz (Lieferschwelle) > 10000€ gilt, der Privatkunde zahlt die in seinem Land gültige MwSt.
Beispiel:
Deutschland(19%) --> Spanien(21%)
Der Privatkunde wird als Abnehmer in seinem Land gewertet und muss 21% MwSt. bezahlen.
Hinweis: Der Versender meldet dies über dass OSS (One-Stop-Shop) Verfahren ebenfalls an das deutsche Finanzamt und führt diese auch über das deutsche Finanzamt ab.

Wichtig: Dieses von mir beschriebene Verfahren gilt nur für E-Commerce. Für andere Handelsarten gelten wiederum andere Regelungen.
Dieses Beschriebene Verfahren nennt sich „EU-Mehrwertsteuer-E-Commerce-Regelung“ und gilt seit 1. Juli 2021.

PS: Und ja ich weiss, es gibt für verschiedene Warengruppen oder Handelsarten noch andere Regelungen. Aber hier verweise ich an den Steuerberater eures Vertrauens.
Wer jetzt der Hoffnung unterliegt der Verbraucher könnte sich die Differenz der unterschiedlichen Besteuerung zurückholen, dem ist leider nicht so. :oops:

Hat jemand noch Lust Unternehmer zu werden? :rofl
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wäre schön wenn es so einfach wäre. :lol
Das kommt auf mehrere Faktoren an und hat unter anderem mit der sogenannten Lieferschwelle zu tun.
Einerseits ob es ein B2B Geschäft ist --> Geschäfte unter Unternehmen (mit Ust-IdNr.) sind Umsatzsteuerfrei.
Andererseits gelten für Lieferungen innerhalb der EU an Privatkunden andere Regeln.

Ich versuche es mal einfach zu erklären.
Für Kleinunternehmer mit einem Umsatz (Lieferschwelle)< 10000€ gilt, der Privatkunde zahlt ,egal wo er sich in der EU befindet, den MwSt. Satz des Landes aus dem versendet wird.
Beispiel:
Deutschland (19%) --> Spanien(21%)
Der Privatkunde in Spanien wird als Abnehmer in Deutschland gewertet und muss 19% MwSt. bezahlen.
Hinweis: Der Versender meldet dies dem deutschen Finanzamt und führt diese auch hier ab.

Für Unternehmer mit einem Umsatz (Lieferschwelle) > 10000€ gilt, der Privatkunde zahlt die in seinem Land gültige MwSt.
Beispiel:
Deutschland(19%) --> Spanien(21%)
Der Privatkunde wird als Abnehmer in seinem Land gewertet und muss 21% MwSt. bezahlen.
Hinweis: Der Versender meldet dies über dass OSS (One-Stop-Shop) Verfahren ebenfalls an das deutsche Finanzamt und führt diese auch über das deutsche Finanzamt ab.

Wichtig: Dieses von mir beschriebene Verfahren gilt nur für E-Commerce. Für andere Handelsarten gelten wiederum andere Regelungen.
Dieses Beschriebene Verfahren nennt sich „EU-Mehrwertsteuer-E-Commerce-Regelung“ und gilt seit 1. Juli 2021.

PS: Und ja ich weiss, es gibt für verschiedene Warengruppen oder Handelsarten noch andere Regelungen. Aber hier verweise ich an den Steuerberater eures Vertrauens.
Wer jetzt der Hoffnung unterliegt der Verbraucher könnte sich die Differenz der unterschiedlichen Besteuerung zurückholen, dem ist leider nicht so. :oops:
Gut erklärt! Das würde ich so deuten, dass eine Privatperson (ohne Umsatzsteuerid) in diesem Fall sogar die 25% von Schweden bezahlt, wäre ich eine Firma mit UmsatzsteuerId, käme die Ware ohne MWSt bei mir an und ich müsste die deutsche MWSt bezahlen. Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen bei Vintagescents wo dann in der Ausgangsrechnung der Preis +20% (portugiesische MWSt) stand.
=> noch mal 25% auf den Hobelpreis. Bitter. Müssen die Amis eigentlich dann auch erst mal die 25% zahlen und dann noch mal 15%???
 
Zuletzt bearbeitet:
wäre ich eine Firma mit UmsatzsteuerId, käme die Ware ohne MWSt bei mir an und ich müsste die deutsche MWSt bezahlen.
Fast richtig.
Hie gelten die gleichen Regelungen wie bei allen Waren die Du als Unternehmer erwirbst.
Wenn ich zum Beispiel einen PC benötige zahle ich keine MwSt. beziehungsweise ich kann sie mir von der Steuer rückerstatten lassen.
Das passiert im Regelfall über die Umsatzsteuervoranmeldung.
Wenn ich allerdings meine Ust-IdNr. bereits bei der Bestellung angebe, muss ich gar keine MwSt bezahlen. Kann sie mir aber dann natürlich auch nicht zurückholen.
Wenn ich Ware erwerbe und diese wieder verkaufe, zahle ich zwar keine MwSt. muss aber dennoch nach dem erfolgten Verkauf die MwSt. "erheben" und dann an das Finanzamt abführen.

Das gilt immer übrigen nicht für private Käufe. Wenn ich einen Rasierhobel kaufe wird es schwer dem Finanzamt zu erklären, dass er zu betrieblichen Zwecken dient.
Ausser ich handle damit. :)

Das war jetzt natürlich grob vereinfacht dargestellt.
 
=> noch mal 25% auf den Hobelpreis. Bitter
Aber nur solange er die Lieferschwelle (Gesamtjahresumsatz) nicht überschreitet. Sobald diese überschritten ist muss er den MwSt. Satz des Empfängerlands anwenden, bei uns also 19%.

Ergo: Alle bitte jetzt ganz viel bei ihm bestellen damit er über die Lieferschwelle kommt. :lol
 
Es wäre schön wenn es so einfach wäre. :lol
Das kommt auf mehrere Faktoren an und hat unter anderem mit der sogenannten Lieferschwelle zu tun.
Einerseits ob es ein B2B Geschäft ist --> Geschäfte unter Unternehmen (mit Ust-IdNr.) sind Umsatzsteuerfrei.
Andererseits gelten für Lieferungen innerhalb der EU an Privatkunden andere Regeln.

Ich versuche es mal einfach zu erklären.
Für Kleinunternehmer mit einem Umsatz (Lieferschwelle)< 10000€ gilt, der Privatkunde zahlt ,egal wo er sich in der EU befindet, den MwSt. Satz des Landes aus dem versendet wird.
Beispiel:
Deutschland (19%) --> Spanien(21%)
Der Privatkunde in Spanien wird als Abnehmer in Deutschland gewertet und muss 19% MwSt. bezahlen.
Hinweis: Der Versender meldet dies dem deutschen Finanzamt und führt diese auch hier ab.

Für Unternehmer mit einem Umsatz (Lieferschwelle) > 10000€ gilt, der Privatkunde zahlt die in seinem Land gültige MwSt.
Beispiel:
Deutschland(19%) --> Spanien(21%)
Der Privatkunde wird als Abnehmer in seinem Land gewertet und muss 21% MwSt. bezahlen.
Hinweis: Der Versender meldet dies über dass OSS (One-Stop-Shop) Verfahren ebenfalls an das deutsche Finanzamt und führt diese auch über das deutsche Finanzamt ab.

Wichtig: Dieses von mir beschriebene Verfahren gilt nur für E-Commerce. Für andere Handelsarten gelten wiederum andere Regelungen.
Dieses Beschriebene Verfahren nennt sich „EU-Mehrwertsteuer-E-Commerce-Regelung“ und gilt seit 1. Juli 2021.

PS: Und ja ich weiss, es gibt für verschiedene Warengruppen oder Handelsarten noch andere Regelungen. Aber hier verweise ich an den Steuerberater eures Vertrauens.
Wer jetzt der Hoffnung unterliegt der Verbraucher könnte sich die Differenz der unterschiedlichen Besteuerung zurückholen, dem ist leider nicht so. :oops:

Hat jemand noch Lust Unternehmer zu werden? :rofl
Sehr gut erklärt! Angenommen, der Umsatz in der EU übersteigt 10.000 €, würde dann quasi der Steuersatz des jeweiligen Bestimmungslandes gelten? Das könnte tatsächlich fast hinkommrn. Und bei Umsätzen unter 10.000 €, muss dann im Versenderland besteuert werden, oder KANN man dort auch besteuern?
Mann, das ist echt kompliziert!
 
muss dann im Versenderland besteuert werden, oder KANN man dort auch besteuern?
Tatsächlich kannst Du dich auch unterhalb dieser Grenze für das OSS Verfahren registrieren. Oberhalb der Grenze ist dies verpflichtend.
Man hat diese Regelung allerdings getroffen um gerade kleine Unternehmen und Unternehmen im Nebenerwerb von der entstehenden Bürokratie zu entlasten.
Denn man kann sich gut vorstellen was für eine Welle auf einen zurollt, wenn man dann eben keine "Pauschale" einfache Versteuerung nach einem MwSt. Satz machen kann sondern je nach Zielland und Verbraucher die Meldung abgeben muss.

Und wenn Du dich freiwillig registrierst kannst du dich auch nicht mehr einfach um entscheiden. Dann gilt dies erstmal.
 
Dawid von Nord hat gerade im Kickstarter geschrieben, 19% für Deutschland. Mal sehen, was am Ende rauskommt. bin jedenfalls noch dabei, der Hobel reizt mich zu sehr.
 
Ich zahle da keinen Cent ! Der Laden macht den Anschein eines schwedischen Unternehmens - Schweden ist im Binnenmarkt und normalerweise müsste ich noch die Diff zwischen 25 und 19‘% erstattet bekommen. Mal sehen was da rauskommt …
Nein dem ist nicht so.
Das ist im Binnenmarkt vom Grundsatz so als würdest du in Schweden in den Läden gehen. Bei Versendung ist idr der Lieferort da von wo verschickt wird.
Außer bei Überschreiten der Lieferschwelle. Dann muss der Versender sich im Zielland als Unternehmer registrieren.
 
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