Forum der Rasur

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Edwin jagger de 89 /mühle r89

Die kommen offensichtlich aus derselben Produktion wie Edwin Jagger und es würde mich nicht wundern, wenn es in beiden Fällen ein chinesischer Auftragsfertiger ist. Es kommen ja massig Hobel aus China. Made in Germany ist vielleicht der Rocca aus Edelstahl, aber bestimmt auch von einem Dritthersteller.
Das ist nachweisbar falsch. Die Rasierhobel werden im Werk in Stützengrün hergestellt.
Du hast sicher auch Belege die deine Aussage stützen?

Die Edwin Jagger Rasierhobel werden in der"Steel City" Sheffield in Großbritannien hergestellt.
Hast Du andere Beweise die deine Behauptung bekräftigen?

Bei älteren Versionen der R89 waren die Probleme der Gewinde bekannt. Mir ist nicht bekannt das diese noch weiterhin vorhanden sind.
Auch hier oder auch in anderen Foren wurden weiter bestehende Probleme nicht thematisiert.
Gibt es hierzu Belege?
 
Ich "behaupte" nicht, ich "vermute" und "glaube". Das geht aus meinem Text klar hervor, so hab ich es formuliert. Wenn schon, dann bitte vollständig zitieren.

Gibt es denn Belege, dass Mühle seine Zinkdruckguss-Hobel in Stützengrün produziert?

Messing besteht zu etwa 40 % aus Zink und ist immer noch eine relativ weiche Legierung, wenn auch härter als Zinkdruckguss. Edelstahl ist deutlich härter und stabiler. In jüngeren Amazon-Rezensionen zu Mühle-Hobeln hatte ich zuletzt wieder von brechenden Gewinden gelesen. Dass das bei Messing passieren kann, ist auch nachvollziehbar. Seinerzeit wurde im Nassrasur-Forum ein Mühle-Statement zitiert, wo für die damals neu eingeführten Messinggewinde mehr Lebenszeit versprochen wurde. Dass sie grundsätzlich nicht mehr brechen können, wurde nicht versprochen. Das kann bei Messing auch gar nicht versprochen werden.
 
Ja die gibt es.
Mühle gibt dies auf seiner Webseite an.
Natürlich könnte man jetzt sagen dass sie alles mögliche behaupten können aber dies ist nunmal rechtlich nicht der Fall.
Denn sollte Mühle hier falsche Angaben machen so greifen die folgenden Rechtsfolgen bei fehlerhafter Kennzeichnung:
  • § 128 MarkenG in Verbindung mit § 13 Absatz 2 UWG
  • § 151 MarkenG dies führt im übrigen zu einer Beschlagnahmung der Waren im grenzüberschreitenden Verkehr
Jetzt könnte man natürlich sagen dass dann halt nur einzelne Bestandteile in Deutschland montiert werden.
Das ist nicht so. Als Hergestellt in Deutschland ( Made in Germany) gilt wenn der Herstellungsprozess einer Ware ausschließlich in Deutschland erfolgt ist. Ausgenommen davon sind ausdrücklich Rohstoffe.

Siehe auch:
  • Entscheidung des OLG Stuttgart (Az. 2 U 124/95) inklusive des Hinweises, dass auch die bestimmenden Merkmale der Ware aus Deutschland sein müssen
  • Entscheidung des BGH (I ZR 33/72) mit dem Hinweis, dass es bei der Herstellung an einer nennenswerten ausländischen Beteiligung fehlt
Man muss im übrigen auch den Herkunftsort der Ware nicht angeben, wenn man es aber dennoch macht dann hat eine falsche Auskunft tiefgreifende rechtliche und geschäftliche Folgen.
 
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