MikeB
Very Active Member
Nagle mich nicht ans Kreuz wenn es nicht stimmt mit den 15%. Ich bin kein Steuerberater und auch kein Finanzbehörden Angestellter bzw Beamter.
Siehe hier, Absatz 2
dejure.org
Bei ausländischen Künstlern darf man nicht vergessen, der Fiskus im eignen Land bittet sie ja nochmals zur Kasse. Deshalb waren Kunstschaffende ja vor 2001 hier nicht steuerpflichtig, Stichwort Doppelbesteuerung, die man ja verhindern wollte. Aber in der Not frisst der ....
Siehe hier, Absatz 2
§ 50a EStG - Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen - dejure.org
Einkommensteuergesetz §50a - (1) Die Einkommensteuer wird bei beschränkt Steuerpflichtigen im Wege des Steuerabzugs erhoben 1. bei Einkünften, die durch im...
![dejure.org](/forum/proxy.php?image=https%3A%2F%2Fj.dejure.org%2Fjcg%2Ffavicons%2Ffavicon.png&hash=50711d8cdd864da0705d731b7b667151&return_error=1)
Bei ausländischen Künstlern darf man nicht vergessen, der Fiskus im eignen Land bittet sie ja nochmals zur Kasse. Deshalb waren Kunstschaffende ja vor 2001 hier nicht steuerpflichtig, Stichwort Doppelbesteuerung, die man ja verhindern wollte. Aber in der Not frisst der ....