owlman
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Die Beweislastumkehr ist inzwischen (seit dem 01.01.2022) bei 12 Monaten, nicht mehr bei 6. Und Anspruch auf Rücktritt besteht erst nach Fehlschlag der Nachbesserung, also an der Stelle kein entweder/oder (einvernehmlich kann man das natürlich trotzdem direkt vereinbaren).Der Käufer hat das Recht auf ein mangelfreies Produkt innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf. Tritt ein Produktmangel auf, der nicht offensichtlich durch den Käufer selbst zu verantworten ist, so muss der Verkäufer dem Käufer entweder ein mangelfreies Produkt durch Austausch oder Nachbesserung zur Verfügung stellen oder den Kauf rückgängig machen (Wandlung des Kaufvertrags = "Geld zurück").