Thorsten69
FdR-Pate
Noch mal was zum besseren Verstehen wieso ich oft genauer hinsehe. Es ist aus einem Gespräch von 2015 zwischen HR1 und mir. Wenn unerwünscht dann bitte löschen.
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"Heute, am 05.01.2015 gegen 16:45 - 50 wurde auf hr1 ein kurzes Statement über TTIP, Regionale Produkte und deren Schutz mit Schwerpunkt des Schwarzwälder Schinken gesendet.
So erklärte der Moderator dieses Statements, dass der Schwarzwälder Schinken, bzw die geschützte Bezeichnung, Schwarzwälder Schinken nur ein Herstellungsprozess/Schritt (laut Moderator nur verpacken) im Schwarzwald aufweisen muss, um sich Schwarzwälder Schinken nennen zu dürfen.
Meine Frage nun an euch.
Auf welche Informationen bezog sich der Moderator, auf welche Rechts-Urteile?
lg
06.01.15, 19:12
hr1
hr1
der Moderator bezog sich bei seinen Aussagen bezüglich "Ursprungsbezeichnung" und "geografische Angabe" vermutlich auf die "Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmitteln" (Titel II, Artikel 5).
Viele Grüße, Meghann vom Hörerservice
07.01.15, 18:14
Du hast Folgendes gesendet:
Hallo Meghann,
erst einmal vielen Dank für diese Information und ihre Bemühungen.
Laut ihrer Antwort, bezog sich der Moderator (vermutlich) auf (EU) 1151/2012 - Titel II, Artikel 5.
"Auszug aus Artikel 5 : (c) bei dem wenigstens einer der Produktionsschritte in dem
abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgt."
Leider ist diese Verordnung aber nicht up-to-date, jedenfalls was den Schwarzwälder Schinken betrifft, allerdings besteht im Moment immer noch ein Rechtsstreit.
Siehe Bundespatentgericht Urteil v. 13.10.2011 - Az.: 30 W (pat) 33/09 : http://www.online-und-recht.de/urte...30-W-pat-33-09-Bundespatentgericht--20111013/
Sowie BGH 3 April 2014: http://juris.bundesgerichtshof.de/c...tum=Aktuell&Sort=12288&nr=68864&pos=1&anz=555
Somit war die Information des Moderators leider nicht korrekt, denn er berufte sich darauf, das nur ein Produktionsschritt notwendig sei. Laut seinen Worten nur verpacken.
Im Moment gilt aber immer noch, dass 3 Produktionsschritte (herstellen, schneiden, verpacken) notwendig sind. Das rohe Fleisch, also der Grundstoff kann aber aus ganz Deutschland kommen.
liebe Grüße
danke für Ihre Hinweise, die ich gerne an die Redaktion weiterleite. Herzliche Grüße, Isabel vom Hörerservice"
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Durch Richtlinien, Verordnungen hatte man also versucht, ein Produkt welches "geschützt" ist, auszuhebeln. Damals war TTIP ja noch ein Thema. Wäre das durchgekommen dann würde zum Beispiel ein Schwein in Indien gehalten werden, in China geschlachet, dann rüber in die USA zum zerlegen, dann irgendwohin zum schneiden und ganz zum Schluß zum Verpacken in den Schwarzwald und hätte sich original! nennen dürfen.
So ist das halt bei vielen Sachen und ich bin da sehr achtsam geworden und schaue bissel genauer.
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Bricon GmbH in Donaueschingen und Wurmlingen "Naton Medical Group" (bekannt durch die FFP2 Maskenaffäre, Nikolas Löbel) ist ein Deutsches Unternehmen (auf dem Papier) aber komplett in Chin. Hand. Deswegen konnte man da schnell billilge Masken aus Wurmlingen....sorry...China kaufen und teuer verballern. Bricon GmbH "Naton Medical Group" hatte 2016 die Zrinski AG in Wurmlingen übernommen und die Arbeitnehmer sind alles andere als zufrieden mit der neuen Führung aus China. (Kununu)
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All diese Entwickelungen gehen am Bürger vorbei, man liest es nur in Wirtschaftsmedien und dann auch nur recht vage. So viele Unternehmen haben schon einen neuen Besitzer, dass ich echt auf einen großen Knall warte.
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"Heute, am 05.01.2015 gegen 16:45 - 50 wurde auf hr1 ein kurzes Statement über TTIP, Regionale Produkte und deren Schutz mit Schwerpunkt des Schwarzwälder Schinken gesendet.
So erklärte der Moderator dieses Statements, dass der Schwarzwälder Schinken, bzw die geschützte Bezeichnung, Schwarzwälder Schinken nur ein Herstellungsprozess/Schritt (laut Moderator nur verpacken) im Schwarzwald aufweisen muss, um sich Schwarzwälder Schinken nennen zu dürfen.
Meine Frage nun an euch.
Auf welche Informationen bezog sich der Moderator, auf welche Rechts-Urteile?
lg
06.01.15, 19:12
hr1
hr1
der Moderator bezog sich bei seinen Aussagen bezüglich "Ursprungsbezeichnung" und "geografische Angabe" vermutlich auf die "Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmitteln" (Titel II, Artikel 5).
Viele Grüße, Meghann vom Hörerservice
07.01.15, 18:14
Du hast Folgendes gesendet:
Hallo Meghann,
erst einmal vielen Dank für diese Information und ihre Bemühungen.
Laut ihrer Antwort, bezog sich der Moderator (vermutlich) auf (EU) 1151/2012 - Titel II, Artikel 5.
"Auszug aus Artikel 5 : (c) bei dem wenigstens einer der Produktionsschritte in dem
abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgt."
Leider ist diese Verordnung aber nicht up-to-date, jedenfalls was den Schwarzwälder Schinken betrifft, allerdings besteht im Moment immer noch ein Rechtsstreit.
Siehe Bundespatentgericht Urteil v. 13.10.2011 - Az.: 30 W (pat) 33/09 : http://www.online-und-recht.de/urte...30-W-pat-33-09-Bundespatentgericht--20111013/
Sowie BGH 3 April 2014: http://juris.bundesgerichtshof.de/c...tum=Aktuell&Sort=12288&nr=68864&pos=1&anz=555
Somit war die Information des Moderators leider nicht korrekt, denn er berufte sich darauf, das nur ein Produktionsschritt notwendig sei. Laut seinen Worten nur verpacken.
Im Moment gilt aber immer noch, dass 3 Produktionsschritte (herstellen, schneiden, verpacken) notwendig sind. Das rohe Fleisch, also der Grundstoff kann aber aus ganz Deutschland kommen.
liebe Grüße
danke für Ihre Hinweise, die ich gerne an die Redaktion weiterleite. Herzliche Grüße, Isabel vom Hörerservice"
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Durch Richtlinien, Verordnungen hatte man also versucht, ein Produkt welches "geschützt" ist, auszuhebeln. Damals war TTIP ja noch ein Thema. Wäre das durchgekommen dann würde zum Beispiel ein Schwein in Indien gehalten werden, in China geschlachet, dann rüber in die USA zum zerlegen, dann irgendwohin zum schneiden und ganz zum Schluß zum Verpacken in den Schwarzwald und hätte sich original! nennen dürfen.
So ist das halt bei vielen Sachen und ich bin da sehr achtsam geworden und schaue bissel genauer.
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Bricon GmbH in Donaueschingen und Wurmlingen "Naton Medical Group" (bekannt durch die FFP2 Maskenaffäre, Nikolas Löbel) ist ein Deutsches Unternehmen (auf dem Papier) aber komplett in Chin. Hand. Deswegen konnte man da schnell billilge Masken aus Wurmlingen....sorry...China kaufen und teuer verballern. Bricon GmbH "Naton Medical Group" hatte 2016 die Zrinski AG in Wurmlingen übernommen und die Arbeitnehmer sind alles andere als zufrieden mit der neuen Führung aus China. (Kununu)
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All diese Entwickelungen gehen am Bürger vorbei, man liest es nur in Wirtschaftsmedien und dann auch nur recht vage. So viele Unternehmen haben schon einen neuen Besitzer, dass ich echt auf einen großen Knall warte.