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NEWS Neueste Meldungen aus der Rasurwelt

Ist das innerhalb der EU gesetzlich okay, bei Produkten an Endkunden den Nettopreis ohne MWSt. zu bewerben?
Die AI sagt dazu:

Innerhalb der EU ist es gesetzlich nicht erlaubt, bei Produkten an Endkunden (Verbraucher, B2C) den Nettopreis ohne Mehrwertsteuer (MWSt.) zu bewerben. Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muss immer der Gesamtpreis (Bruttopreis) inklusive aller Steuern und Abgaben angegeben werden. Die Angabe von Nettopreisen ist nur im reinen B2B-Geschäft zulässig und muss dort klar als solches gekennzeichnet sein.
 
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