Forum der Rasur

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Gillette 7o'clock super platinum

Nun denn, sollte in nächster Zeit das Forum von Mitgliedern unterwandert werden, die versuchen werden uns von den innovativen Systemklingen samt revolutionärer Wärme-Technologie zu überzeugen, dann wissen wir ja, woher der Wind weht. :lol
Mag sein, aber Minderheitenschutz gewähren wir doch oder?
Moment mal...
Sind nicht eigentlich wir die Minderheit im Nassrasur-Univerum? Wenn wir jetzt in unserem Habitat in dem wir eine Mehrheit bilden, die "Minderheit" der eigentlichen Mehrheit unter Minderheitenschutz stellen.....
Ist das dann nicht so als würde man den Bettler um einen Euro anpumpen?
:flucht1
Aber hier sind wir in der Mehrheit...
 
Mag sein, aber Minderheitenschutz gewähren wir doch oder?

Ich würde die umgekehrten Machtverhältnisse hier ausnutzen und für einmal den Spieß umdrehen, der Jäger wird zum Gejagten. Einen auf Darth Vader machen und die subversiven Mitglieder auf unsere, die dunkle Seite, ziehen: Die dunkle Seite dient uns nicht. Wir dienen der dunklen Seite. Wenn wir sie durch unsere Taten, unser Werk und unsere (Rasier-)Kunst ehren, verleiht sie uns Macht. Sie schenkt uns Leben, sogar ewiges Leben.Aber ich schweife ab. :D
 
Um das Thema mal abzukürzen, habe ich folgende Rechtsgrundlagen, die mir der Rechtsanwalt der Firma Gillette freundlicherweise bzgl. Parallel- oder Grauimporte zur Verfügung gestellt hat:

"Als Parallelimport oder Grauimport bezeichnet man Waren, die mit Zustimmung des Rechtsinhabers
hergestellt wurden (es handelt sich also um Originalprodukte), jedoch ohne dessen Zustimmung
in der europäischen Union oder den Vertragsstaaten über den EWR (Norwegen, Island und
Liechtenstein) auf den Markt gebracht werden (z.B. Spielekonsolen, welche ausschließlich für den
Markt in Hongkong produziert wurden)."

"Der Zoll kann Waren aus Nicht-EU-Staaten, die im Verdacht stehen Ihr Recht geistigen Eigentums
(z.B. Marken und Patente) zu verletzen, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003, auf
Ihren Antrag hin anhalten. Sie als Inhaber des Rechts haben dann die Möglichkeit, die in Frage
stehenden Waren zu überprüfen. Erhärtet sich der Verdacht der Fälschung, können Sie die gegen
die Einfuhr der Ihre Rechte geistigen Eigentums verletzenden Waren vorgehen.
Darüber hinaus werden gemäß der nationalen Schutzrechtsvorschriften (z.B. § 146 Markengesetz)
auf Ihren Antrag hin auch Parallelimporte Ihrer Produkte vom Zoll beschlagnahmt.
Sollten Sie als Verband Inhaber einer geografischen Herkunftsangabe sein und feststellen, dass
Unternehmen außerhalb Ihres geografischen Gebiets, die für Sie geschützte geografische Herkunftsangabe
benutzen, dann können Sie mithilfe der Zollbehörden verhindern, dass diese "Mogelpackungen"
auf den europäischen Markt gelangen."

"4. Parallelimport
Beim Parallelimport wird Originalware eingeführt, die allerdings dann rechtsverletzend ist, wenn keine
Erschöpfung vorliegt, die Ware also nicht mit Zustimmung des Rechtsinhabers im EWR in den Verkehr
gelangt ist (§ 24 Abs. 1), oder der Rechtsinhaber berechtigte Gründe gegen die Markenverwendung
vorbringen kann (§ 24 Abs. 2 MarkenG).

Originalhersteller verwenden oft Codierungssysteme, um kenntlich zu machen, auf welchem Markt ein Artikel
in Verkehr gebracht wird, und auf diese Weise ihre Vertriebssysteme zu kontrollieren. Anhand solcher
Codierungen kann festgestellt werden, ob die Ware mit Zustimmung des Rechtsinhabers im EWR in den
Verkehr gelangt ist oder nicht. Schwieriger ist die Prüfung, ob berechtigte Gründe gegen die
Markenverwendung sprechen.

Der Offensichtlichkeit der Markenrechtsverletzung steht es nicht entgegen, dass es sich um Originalware handelt, die
Rechtsverletzung sich also nicht schon aus der Beschaffenheit der Ware ergibt. Werden im Grenzbeschlagnahmeantrag
Anhaltspunkte (z.B. Angaben zum Transportweg, Zollwert der Waren, bestimmte – bereits bekannte – Im- oder Exporteure)
genannt, die die Rechtsverletzung erkennbar machen, hat die Zollbehörde die Überprüfung verdächtiger Waren unter
Beachtung auch dieser Aspekte vorzunehmen (BFH DStRE 2000, 431 (434))."
 
ist das dann nicht so als würde man den Bettler um einen Euro anpumpen?

eher als wenn man Jeff Bezos mitleidig eine kostenlose Werbemöglichkeit anbietet, die er sich ja nicht leisten kann:D

Aber klar, uns ist hier auch Gillette wilkommen. Vielleicht lernen die noch etwas über die eigene Vergangenheit und Wurzeln und wundern sich, was die nicht alles mal gebaut haben und anderswo auch der Welt noch herstellen:rofl
 
Es bleibt die Tatsache das unter Zuhilfenahme der Justiz hier bewusst Handelshemmnisse aufgebaut werden um den äußerst lukrativen Systeme-Markt zu schützen. Nicht von ungefähr, treiben die Bilanzen von Gillette doch den Managern von P&G Freudentränen in die Augen.

Bleibt Gesund

Gruß
Michael
 
Aber klar, uns ist hier auch Gillette wilkommen. Vielleicht lernen die noch etwas über die eigene Vergangenheit und Wurzeln und wundern sich, was die nicht alles mal gebaut haben und anderswo auch der Welt noch herstellen:rofl
An geilsten finde ich ja auch das sie dieses Logo mit der DE Klinge haben wo "Made in Berlin" steht....
Schmücken dich mit einer DE Klinge, verkaufen hier aber keine.
 
Meine liegen beim Zoll. "Held by customs"
Kamen aber trotzdem heute an:

2020-04-03 20.07.42.jpg
 
Es bleibt die Tatsache das unter Zuhilfenahme der Justiz hier bewusst Handelshemmnisse aufgebaut werden um den äußerst lukrativen Systeme-Markt zu schützen.
Kann man so sehen, wird aber nicht so ganz stimmen. Zumindest nicht in diesem Zusammenhang.
Das die Klingen an @Rasierwasser nicht ausgeliefert wurde liegt an der nicht vorhandenen Fachkompetenz des Sachbearbeiters bei seinem Zoll. Da wo er wohnt. Nicht der Zoll am Flughafen. Es gibt Gillette Klingen die nicht aus Indien in die BRD zurück eingeführt werden dürfen... Mach 3 Fusion und wie diese Plastikbomber noch so heissen. Diese Klingen werden bei uns in der BRD für Indien hergestellt und dürfen nur dort verkauft werden. Zu erkennen an der Aufschrift "Made for India".
Jetzt hatte dieses Zoll Menschlein wohl mal gehört das Klingen aus Indien von Gillette nicht eingeführt werden dürfen und hat die Auslieferung brav verhindert. Auch der Verweis an den Anwalt von Gillette bringt in sofern nichts, da dieser wohl die Info hat das er das zu entscheiden hätte....
Hat er nicht. Die DE Klingen fallen nicht darunter. (Punkt)
Wenn ihr beim Zoll seid, könnt ihr auf deren PC sehen welche Gillette Klingen nicht ausgegeben werden ... und das sind NUR Systhemie Klingen.
Wie gesagt, da hat der Betreffende beim Zoll seine Hausaufgaben nicht gemacht. Die haben Listen was nicht rein darf. Dann soll er doch mal zeigen wo da die Gillette 7´o Clock Platinum drauf steht. Wird er nicht können.
Meine liegen beim Zoll. "Held by customs"
...und auch die werden ausgeliefert werden.

Edit:
Sage ich doch das die ankommen. Haben wohl synchron geschrieben.
 
Na ist doch erfreulich, dass der größte Teil der Super Platinums aus Indien doch durch den Zoll kommen.

Wie auch immer, die Klingen gehören zwar auch zu meiner "Top-Ten", da ich aber auf Dauer die Klingensorten eher auf eine Top-5 oder besser noch Top-3 abzubauen gedenke, haben sich für mich Nachbestellungen erledigt. Die letzen 10-20 werden nach und nach aufgebraucht, aber dann war es das bei mir mit den Inderinnen.
 
Ich habe es jetzt auch riskiert und 50 Stück aus Indien bestellt. Hoffentlich klappt es!

Die Klinge entwickelt sich immer mehr zu meinem Liebling im Merkur Progress.
Bisher hat bei mir keine Klinge mehr als 5 Rasuren gehalten. Die Gillette 7 o'clock Super Platinum hat jetzt schon 9 (Neun)! Einsätze hinter sich. Mal sehen ob der zehnte Einsatz auch noch was taugt.
 
Da ich mir nie so sicher war mit welcher Seite des Hobels ich nun mehr rasiert habe und um etwas genauer kontrollieren zu können wann ich eine Klinge wechseln sollte habe ich mal den Kopf meines Progress mit einem Streifen schwarzen Klebebandes markiert. So sehe ich mit welcher Seite ich rasiere und spüre auch falls ich ihn mal verdreht haben sollte.
IMG_20200416_000957_008.jpg

So ging es an den Standzeittest der 7 o'Clock super Platinum und sie lieferte 2 sehr gute Rasuren und eine 3. etwas weniger gute aber nicht schlechte Rasur. Für mich heisst das, dass ich in Zukunft 2 Rasuren mache, bevor ich die Klinge drehe und sie 2 Rasuren später aus dem Hobel fliegt.
Das sind dann (sollte es auf Dauer passen) immerhin 3 Rasuren mehr als vorher.
Schliesslich muss man ja momentan sparsam mit Klingen aus Indien sein da mein indischer Händler momentan keine Klingen versendet. Aber so bald es wieder geht wird diese Klinge nachbestellt ;)
 
Für mich heisst das, dass ich in Zukunft 2 Rasuren mache, bevor ich die Klinge drehe und sie 2 Rasuren später aus dem Hobel fliegt.

Du machst erst x Rasuren mit der einen Klingenseite und dann nochmal y Rasuren mit der anderen Seite? :confused

Ich dreh den Hobel um sobald ich zwei, drei Züge mit der einen Seite gemacht habe, dann das gleiche Spiel mit der anderen Seite.
Danach ausspülen und dann von vorn.

Ich geh mal davon aus, daß das im Verlauf einiger Rasuren zu einem recht gleichmäßigen Verschleiß beider Seiten führt.

Als Test versteh ich das ja, aber auf Dauer würde ich so einen Klebestreifen nicht auf meinem Hobel haben wollen.
Aber wie stelle ich sonst sicher, daß ich nicht mit den Seiten durcheinander komme und das Gegenteil einer gleichmäßigen Abnutzung erreiche, weil ich zufällig immer dieselbe Seite erwische? :Eek
 
Aber wie stelle ich sonst sicher, daß ich nicht mit den Seiten durcheinander komme und das Gegenteil einer gleichmäßigen Abnutzung erreiche, weil ich zufällig immer dieselbe Seite erwische?
Ja, das ist ein wirklich weltbewegendes Problem. Denn wenn man das nicht genauestens verfolgt, dann könnte es am Ende sogar soweit kommen, daß eine Klingenseite zu 100% abgenudelt ist, während die andere erst zu 90% runter ist und noch eine Wangenseite rasieren könnte! Welch ungeheure Ressourcenverschwendung das doch ist! Und so ein kleines Stückchen Blech ist schließlich verdammt teuer und wertvoll!
 
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