Forum der Rasur

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Suche Einsteigerset Rasiermesser scharfen

...einen traumhaft sanften Ansatz bei den ersten 5-10 Zügen, dann war schlagartig Schluss.
Mir wurde netterweise ein überschärftes Messer zum testen zur Verfügung gestellt. Danke @Alvaro
Ich kann die o.g. Aussage voll unterstützen. Ich setzte das Messer ohne ledern ein. Nach einigen Zügen hatte ich das Gefühl, ich müsste das Messer durch die Stoppeln schieben. Es ergab insgesamt eine reizfreie aber recht ungründliche Rasur. Vor der 2. Rasur habe ich wie immer 30 DZ auf Naturleder abgezogen. Diese Rasur war von Anfang an spaßbefreit. Es gab zwar einen Abtrag, aber nach meinen üblichen 2 1/2 Durchgängen war das Ergebnis ähnlich, wie sonst nach dem 1. Durchgang, eher etwas schlechter. Wieder reizfrei, da ich sehr unempfindliche Haut habe. Der Alaun hat Null Rückmeldung gegeben.
Ich möchte mich auf diesem Weg nicht nur bei der Community bedanken, daß ich hier so viel lernen kann, sondern speziell @Alvaro, daß ich solche Erfahrungen auch in der Praxis erleben darf.
 
Zu diesen künstlichen Nagura-Steine (Korn 600) habe ich nochmals eine Frage. Sind diese nur dazu da, die Naniwa Super Stones zu reinigen, oder sollte man auch immer einen Schleim damit produzieren um auf den Naniwa SS zu schleifen? Oder weden die Naniwa SS nur mit Wasser benutzt?
 
Zu diesen künstlichen Nagura-Steine (Korn 600) habe ich nochmals eine Frage. Sind diese nur dazu da, die Naniwa Super Stones zu reinigen, oder sollte man auch immer einen Schleim damit produzieren um auf den Naniwa SS zu schleifen? Oder weden die Naniwa SS nur mit Wasser benutzt?
Die Naniwa SS feuchte ich meist etwas an (einmal kurz Wasser drüber, fertig) und reibe sie kurz kreisend an. Ca. 8 Ellipsen. Während der Benutzung besprühe ich sie gelegentlich noch ein- oder zweimal mit nem Pumpzerstäuber. Slurry produziere ich nicht extra. Soweit mir bekannt macht man das üblicherweise nur bei Natursteinen. Auf jeden Fall funktioniert es so. :D
 
@ Lochbart; genau so macht man es.
@ SurrealMind; vorher die scharfen Kanten des "Nagura" auf der Rückseite einer Fliese, einem Ziegel oder einem etwas ähnlich Hartem brechen, denn sonst kann es passieren, dass man sich beim Anreiben der NSS, was eigentlich kein richtiges Anreiben ist, Spuren in die NSS zieht.
Bitte nur den "Nagura" ausgiebig wässern, denn er saugt sehr stark, wenn man ihn trocken anwendet.
 
Nach der ganzen Schleiferei von gestern, die zwar mit dem Resultat des Dovos gut ausgegangen war, denke ich jedoch überhaupt nicht mehr, dass ich "schleifkompatibel" bzw ein grosser "Schleiffreund" werde. Es hat mir überhaupt keinen Spass gemacht. Habe deswegen auch nicht gross darüber berichtet. Habe auch nicht gedacht, dass es so Schmutzig sein wird. Wohl eine Fehleinschätzung meinerseits.
 
Schicke doch einfach deine zu schärfenden Messer einem Kollegen von hier oder zu Bartisto.
Das geht nicht, wegen dem Zoll. Hat auch Bartisto schon mir per Telefongespräch gesagt. Es würde ziemlich teuer werden. Oder man gibt nix an und läuft Gefahr, dass das Messer Beschlagnahmt wird. Das ist nicht unüblich, und dann kostet es richtig was. Und in der Schweiz lässt sich keiner finden. Zudem hat sich das ja auch schon erledigt, wie du im Hornochsenstrang lesen kannst.
 
Solange keine verbotenen Güter verschickt werden, wird vom Zoll nichts beschlagnahmt. Wenn man die Formalien zur aktiven Veredlung vermeiden möchte, kann man die Messer als Verkauf deklarieren. Das werden keine Messer für über 150€ sein, daher fällt kein Zoll an, aber Einfuhrumsatzsteuer. Bei einem 50€ Messer sind das bei 19% EUSt gerade 10€.
 
Solange keine verbotenen Güter verschickt werden, wird vom Zoll nichts beschlagnahmt. Wenn man die Formalien zur aktiven Veredlung vermeiden möchte, kann man die Messer als Verkauf deklarieren. Das werden keine Messer für über 150€ sein, daher fällt kein Zoll an, aber Einfuhrumsatzsteuer. Bei einem 50€ Messer sind das bei 19% EUSt gerade 10€.
Es sind zwei Wege, die man zahlt. Schicken zum schleifer zahlt DE Steuer, Zurückschicken CH Steuer. Zudem zweimal Versand, und das Schleifen selbst. Natürlich ist es machbar. Aber ich wollte meine Messer selbst schleifen und nicht abhängig sein.
 
Schärfen ist wirklich nicht schwer. Einfach versuchen. Einige von uns haben das Schärfen nach der Anleitung bei scienceofsharp gelernt. Kann ich nur empfehlen.
 
Schärfen ist wirklich nicht schwer. Einfach versuchen. Einige von uns haben das Schärfen nach der Anleitung bei scienceofsharp gelernt. Kann ich nur empfehlen.
Es geht ja nicht darum wie schwer es ist, ich hab es ja hingekriegt. Es geht darum, dass es mir nicht gefällt. Siehe hier:

Bevor du jetzt noch mehr Energie reinsteckst um mir zu helfen... es ist ja schon zu spät.
 
Für @SurrealMind scheint es ja nicht mehr relevant zu sein, aber mal ganz blöd gefragt @sakaltras. Muss man denn auch auf Geschenke oder Leihgaben Einfuhrsteuer zahlen? Ich möchte natürlich zu nichts anstiften, aber warum soll ich dem Zoll denn auf die Nase binden, dass die Messer geschärft/ "veredelt" werden? Kann man die nicht einfach als Leihgabe zu Anschauungszwecken (oder eben als Geschenk zwischen Freunden) hin und her verschicken? :z04975 Es wird ja wohl keiner beim Zoll eine Proberasur einlegen, um deren Zustand bei Ein- und Ausfuhr zu dokumentieren :lol
 
Du kannst eine Sendung auch als Geschenk deklarieren, wenn dem so ist. Außerdem gibt es auch die vorübergehende Verwendung, wenn man zB für eine Messe oder so Waren einführt.

Vergiss aber nicht, dass die Angabe falscher Tatsachen einer Steuerhinterziehung gleichkommen kann. Keiner will Steuern bezahlen, aber von irgendwas müssen z.B. Polizisten bezahlt werden, die wirklich hart für ihr Geld arbeiten müssen (und offensichtlich notwendig sind).
 
Wenn das Paket bei einer Stichkontrolle geöffnet wird (und die gibt es definitiv beim CH Zoll) und die sehen, dass es eine Falschdeklaration ist, ist dies eine Straftat. Ist jedem selbst überlassen, ob er das Risiko eingehen will. :banned

Was hier noch wichtig ist, haften tut der Versender! Er ist verantwortlich für die richtige Deklaration. Es kann aber durchaus sein, dass der Empfänger schlussendlich auch mehr Zahlen muss bei weiteren Zollaklärungen, also wird auch der Empfänger darunter natürlich leiden.
 
Du kannst eine Sendung auch als Geschenk deklarieren, wenn dem so ist. Außerdem gibt es auch die vorübergehende Verwendung, wenn man zB für eine Messe oder so Waren einführt.

Für die Schweiz gilt auf dem Postweg nachweisliche Geschenke bis einem Wert von CHF 100.- sind Steuerfrei. Alle anderen Postsendungen bis CHF 63 sind unter der Bemessungsgrenze. Andere Dienstleister könne aber verrechnen.

Vergiss aber nicht, dass die Angabe falscher Tatsachen einer Steuerhinterziehung gleichkommen kann. Keiner will Steuern bezahlen, aber von irgendwas müssen z.B. Polizisten bezahlt werden, die wirklich hart für ihr Geld arbeiten müssen (und offensichtlich notwendig sind).
@sakaltras : korrekter Hlnweis daumenh!
 
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