Goofy-bee
Writes More Here Than At Work
Nee ist es nicht.Oder ist das Zeug da auch drin?
Naja, so neu ist das auch nicht. Zumindest sollte es für M&W nicht überraschend kommen. Die CLP-VO ist schon am 16.2.2022 veröffentlich worden und ab 23.11.2023 gültig. Witzigerweise mit folgendem Hinweis:
"Die Einhaltung der neuen oder aktualisierten harmonisierten Einstufungen sollte nicht unverzüglich verlangt werden, da ein gewisser Zeitraum erforderlich ist, damit die Lieferanten die Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an die neue oder aktualisierte Einstufung anpassen und noch vorhandene Bestände gemäß den bisher geltenden regulatorischen Anforderungen verkaufen können. Ein solcher Zeitraum ist auch erforderlich, damit die Lieferanten genug Zeit haben, die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, damit andere rechtliche Anforderungen nach den Änderungen gemäß dieser Verordnung weiterhin eingehalten werden. Die Lieferanten sollten jedoch die mit dieser Verordnung eingeführten Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften vor ihrem Geltungsbeginn auf freiwilliger Basis anwenden können, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen und den Lieferanten genügend Flexibilität einzuräumen"
Grund ist die Einstufung als - Reproduktionstoxisch Kat. 1B. - Da muss man dann in der Kosmetik-VO quer schauen, was die über die Verwendung von CMR-Stoffen sagen/erlauben (Konzentrationsgrenzwerte etc.)
EDTA wäre eine (erlaubte) Alternative (oder andere Chelat-Bildner).Bloß weil ein Inhaltsstoff nicht mehr verwendet werden darf, wird das Produkt nicht plötzlich vom Markt verschwinden.
Die werden schon eine Neuformulierung finden.