Forum der Rasur

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Gillette 7o'clock super platinum

Das eigentliche Problem ist ja, daß die Herrschaften voraussetzen, daß man persönlich vorstellig wird und die Kaufbelege in Papierform vorlegt.

Könnte man ja alles per e-mail erledigen und wenn sie einen Zettel zum Abheften wollen, können sie sich den ja selbst ausdrucken.
Germany goes digital! :headwall1
 
Ich denke, ich mach jetzt einfach mal nix, dann werden die Klingen ja wohl zum Absender zurückgeschickt. Vielleicht krieg ich dann ja wenigstens das Geld zurück.
Ich hoffe nur, daß ich dann keine Rechnung über das Porto kriege, das dann womöglich teurer ist, als die Klingen. :augenroll1

Und jetzt zurück zum Thema: Ich hab jetzt auch einen 100er Pack der schwarzen 7 o' Clock-Gillette in Indien bestellt, 11,60€ inkl. Versand.
Hoffentlich hab ich mit denen Glück, wenn die schon wieder beim Zoll hängenbleiben.....:banned
 
Inspiriert von diesem Thread habe ich mir auch mal diese Klingen bei einem indischen Händler bestellt.daumenh!
Leider konnte der Zoll die Inhaltsangabe des Päckchens nicht entziffern.:( So hatte ich eine Benachrichtigung vom Zoll im Briefkasten mit der Aufforderung, die Sendung abzuholen. Beim Zoll angekommen, durfte ich das Päckchen in Anwesenheit des Zöllners öffnen. Und siehe da, es waren tatsächlich die bestellten 400 St. Gillette Klingen.
daumenh!
Daraufhin meinte der Zöllner die Firma Gillette hätte ein Einfuhrverbot von Rasierklingen aus Drittländern erwirkt, so dass er mir die Sendung nicht aushändigen könne.:confused:
Er würde sich mit dem hier ansässigen Anwalt der Fa. Gillette in Verbindung setzen und nachfragen, ob er mir die Klingen aushändigen dürfe oder ob diese beschlagnahmen müsse.:confused
Ich bekäme das amtliche Ergebnis seiner Nachfrage schriftlich mitgeteilt.
So jetzt habe ich es zollamtlich:

Die Gillette Rasierklingen wurden aufgrund der Verletzung von Markenrechten beschlagnahmt.

Tja, Pech gehabt. Auf unseren Zoll hier kann man sich verlassen!
 
Die Gillette Rasierklingen wurden aufgrund der Verletzung von Markenrechten beschlagnahmt.

Das ist aber ziemlich strange. Denn die "Blacks" aus Indien sind ja nach allgemeiner Meinung von P&G Indien, also dem Markenrechtsinhaber, so das keine Markenrechtsverletzung vorliegen kann. Oder hat P&G etwa doch kein Werk in Indien und alle Klingen von dort sind fakes?
 
Dieser Fall wurde vermutlich gar nicht richtig bewertet. Da reicht schon "Gillette Import Indien" und keiner wird das im Detail prüfen. Das wird dann einfach pauschal kategorisiert und fertig (das ist meine subjektive Meinung).
@Klingenkreuzer : Kannst Du dem Beschluss evtl. widersprechen mit den hier genannten Gründen (Hersteller Gillette Indien, Klingen in Europa nicht käuflich erwerblich). Ich würde das auf jeden Fall versuchen weil hier mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Markenrechtsverletzung vorliegt.
 
Dieser Fall wurde vermutlich gar nicht richtig bewertet. Da reicht schon "Gillette Import Indien" und keiner wird das im Detail prüfen. Das wird dann einfach pauschal kategorisiert und fertig (das ist meine subjektive Meinung).
@Klingenkreuzer : Kannst Du dem Beschluss evtl. widersprechen mit den hier genannten Gründen (Hersteller Gillette Indien, Klingen in Europa nicht käuflich erwerblich). Ich würde das auf jeden Fall versuchen weil hier mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Markenrechtsverletzung vorliegt.
Ich werde keinen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dafür ist der Streitwert zu gering und die damit verbundenen Folgekosten zu hoch.
Ich glaube gerne, dass die Herren vom Zoll alles versucht haben, mir die Klingen doch noch zukommen zu lassen. Nicht umsonst hatten sie E-Mail-Verkehr mit den Anwälten von Gillette Deutschland.

Ich möchte nur hier meine Erfahrungen kundtun, damit es anderen nicht ähnlich ergeht.
Übrigens kann man die Klingen auch vom RBC erwerben - nur zu einem deutlich höheren Preis.
 
Es ist immer wieder erstaunlich zu lesen mit welcher Hingabe der deutsche Staat Klein-/und Kleinst-Delikte verfolgt, aber bei den großen oft genug völlig versagt....

Ich glaube nicht, dass es sich bei Markenfälschungen um „Kleinstdelikte“ handelt. Produkte fälschen ist ja nix, was kleine Jungs aus Übermut tun und in Summe mittlerweile ein Problem, dass die Wirtschaft Milliarden kostet.

Wenn du mal ein paar teure Turnschuhe gekauft hättest, die dann nach kurzer Zeit auseinander gefallen wären, würdest du das ggfs. auch anders sehen.
 
Dieser Fall wurde vermutlich gar nicht richtig bewertet. Da reicht schon "Gillette Import Indien" und keiner wird das im Detail prüfen. Das wird dann einfach pauschal kategorisiert und fertig (das ist meine subjektive Meinung).
@Klingenkreuzer : Kannst Du dem Beschluss evtl. widersprechen mit den hier genannten Gründen (Hersteller Gillette Indien, Klingen in Europa nicht käuflich erwerblich). Ich würde das auf jeden Fall versuchen weil hier mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Markenrechtsverletzung vorliegt.
Ich werde keinen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dafür ist der Streitwert zu gering und die damit verbundenen Folgekosten zu hoch.
Ich glaube gerne, dass die Herren vom Zoll alles versucht haben, mir die Klingen doch noch zukommen zu lassen. Nicht umsonst hatten sie E-Mail-Verkehr mit den Anwälten von Gillette Deutschland.

Ich möchte nur hier meine Erfahrungen kundtun, damit es anderen nicht ähnlich ergeht.
Übrigens kann man die Klingen auch vom RBC erwerben - nur zu einem deutlich höheren Preis.

Die Folgekosten dürften Null sein da das außergerichtliche rechtsbehelfsverfahren kostenfrei sein dürfte, da es eigentlich nach den Regeln der abgabenordnung stattfinden dürfte.
Auch bei dem niedrigen Wert wäre ich nicjt bereit die so damit durchkommen zu lassen.
 
Doch wenn es keine Plagiate sind..... :confused:

Dann ist die Frage, ob dennoch viele Plagiate im Umlauf sind. Anders ist ja der Handel mit solchen nicht zu stoppen, als dass man Einfuhren über "ungeordnete" Kanäle komplett unterbindet. Gillette kann sich nicht anders wehren und auch der Zoll dürfte kaum in der Lage sein, zu prüfen, ob es sich um Originale handelt oder nicht.

Gillette könnte natürlich auch einfach nur versuchen, seine Vertriebskanäle zu "schützen" und die Markenrechtsverletzung vorgeschoben haben. Honi soit qui mal y pense. Dann hätten die deutschen Behörden sich übertölpeln lasse. Aber sowas ist ja zum Glück komplett unrealistisch ;)
 
Dieser Fall wurde vermutlich gar nicht richtig bewertet. Da reicht schon "Gillette Import Indien" und keiner wird das im Detail prüfen. Das wird dann einfach pauschal kategorisiert und fertig (das ist meine subjektive Meinung).
@Klingenkreuzer : Kannst Du dem Beschluss evtl. widersprechen mit den hier genannten Gründen (Hersteller Gillette Indien, Klingen in Europa nicht käuflich erwerblich). Ich würde das auf jeden Fall versuchen weil hier mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Markenrechtsverletzung vorliegt.
Ich werde keinen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dafür ist der Streitwert zu gering und die damit verbundenen Folgekosten zu hoch.
Ich glaube gerne, dass die Herren vom Zoll alles versucht haben, mir die Klingen doch noch zukommen zu lassen. Nicht umsonst hatten sie E-Mail-Verkehr mit den Anwälten von Gillette Deutschland.

Ich möchte nur hier meine Erfahrungen kundtun, damit es anderen nicht ähnlich ergeht.
Übrigens kann man die Klingen auch vom RBC erwerben - nur zu einem deutlich höheren Preis.
Die 'Folgekosten' für ein Widerspruchsschreiben belaufen sich exakt auf 80 Cent für dasPorto.
Den Aufwand wäre es mir schon wert, zumal die Wahrscheinlichkeit, daß es sich hierbei um eine Fehleinschätzung handelt, ziemlich groß ist.

Außerdem würde ich direkt an Gillette schreiben und nachfragen, welche Originale von Gillette du denn bedenkenlos bestellen kannst. Du kannst dich ja als treuer Gillette-Kunde outen, der sich unter derWoche mit dem Fusion rasiert und am Wochenende mit dem Hobel, so wie es dein Großpapa dir beigebracht hat. :D
 
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