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Gillette 7o'clock super platinum

Es handelt sich um in Indien verkaufte Klingen, die ein indischer Händler nach Deutschland geschickt hat. Wo soll es denn da Markenrechtsverletzungen gegeben haben?

Vielleicht so wie der griechische Intersport mir Nike-Schuhe verkauft hat, die keine waren?

Wenn in einem Land massenhaft Fälschungen im Umlauf sind, liegt es doch nahe, den Import dieser Waren aus selbigem Land zu unterbinden, oder?
 
Es handelt sich um in Indien verkaufte Klingen, die ein indischer Händler nach Deutschland geschickt hat. Wo soll es denn da Markenrechtsverletzungen gegeben haben?

Die Mutmaßung genügt. Gillette, Seiko, Adidas oder wer auch immer sagt, lieber Zoll, wenn Waren nicht von uns versandt bei euch ankommen, vermuten wir, dass das kein Originalware ist. Also obliegt dem Empfänger nachzuweisen, dass es keine Fälschung ist.
 
Wenn in einem Land massenhaft Fälschungen im Umlauf sind, liegt es doch nahe, den Import dieser Waren aus selbigem Land zu unterbinden, oder?
Sicher. Wenn es denn Fälschungen sind. Ich habe in den letzten 7 oder 8 Jahren vier mal über eBay in Indien Gillette 7 o'clocks gekauft (grüne wie auch schwarze), das war immer einwandfreie Originalware. Da war aber wirklich nichts von wegen Markenrechtsverletzungen. Es wird so sein, wie ALBKR sagt: es wird einfach behauptet, es sei gefälschte Ware, fertig aus. Beweis mal als Kunde das Gegenteil.

Nur gut, daß ich für die nächsten 15 Jahre Klingen habe…
 
Es handelt sich um in Indien verkaufte Klingen, die ein indischer Händler nach Deutschland geschickt hat. Wo soll es denn da Markenrechtsverletzungen gegeben haben?

Die Mutmaßung genügt. Gillette, Seiko, Adidas oder wer auch immer sagt, lieber Zoll, wenn Waren nicht von uns versandt bei euch ankommen, vermuten wir, dass das kein Originalware ist. Also obliegt dem Empfänger nachzuweisen, dass es keine Fälschung ist.
Und wie weise ich nach, dass das Originalware ist?

Vielleicht will Gillette mit Hilfe des dt. Markenrechts auch nur die Vertriebswege kontrollieren und lässt deshalb keinen Grauimport von Originalware aus Drittländern zu.
@Herne:
Ich habe mal Widerspruch gegen den Zollbescheid eingelegt und die vom Markenrechtsinhaber vollziehbare gerichtliche Verfügung angefordert. Mal sehen, was da kommt.
 
Ich bin echt mal gespannt, wie das ausgehen wird.
Ich drücke @Klingenkreuzer die Daumen!

Vielleicht sollte Gillette einfach mal so gute Klingen wie die schwarzen 7 o'clock hierzulande anbieten.
Das hat ja einen Grund, warum weltweit eine Nachfrage besteht (die Ebay Angebote lassen zumindest die Vermutung zu, dass da eine große Nachfrage vorhaden ist). Der Preis ist es sicherlich nicht, denn "günstig" sind die Kligen als Importware nicht.
 
Viel Erfolg @Klingenkreuzer
Bitte halte und weiter auf dem Laufenden. Die Geschichte bzw die Reaktion finde ich trotzdem merkwürdig, auch wenn die Erklärungen der Foristen nachvollziehbar sind. Bislang ist bei mir noch alles angekommen....
Ps: Sooo teuer finde ich die Klingen mit ca 15€ für 100 Klingen nun nicht.
 
@Herne:
Ich habe mal Widerspruch gegen den Zollbescheid eingelegt und die vom Markenrechtsinhaber vollziehbare gerichtliche Verfügung angefordert. Mal sehen, was da kommt.
Sehr gut. Auch wenn Du scheinbar in der Beweispflicht bist, müssen sie sich ja irgendwie erklären, wie sie zu dem Ergebnis kommen, daß dies Fälschungen oder was auch immer sein sollen.
 
Inspiriert von diesem Thread habe ich mir auch mal diese Klingen bei einem indischen Händler bestellt.daumenh!
Leider konnte der Zoll die Inhaltsangabe des Päckchens nicht entziffern.:( So hatte ich eine Benachrichtigung vom Zoll im Briefkasten mit der Aufforderung, die Sendung abzuholen. Beim Zoll angekommen, durfte ich das Päckchen in Anwesenheit des Zöllners öffnen. Und siehe da, es waren tatsächlich die bestellten 400 St. Gillette Klingen.
daumenh!
Daraufhin meinte der Zöllner die Firma Gillette hätte ein Einfuhrverbot von Rasierklingen aus Drittländern erwirkt, so dass er mir die Sendung nicht aushändigen könne.:confused:
Er würde sich mit dem hier ansässigen Anwalt der Fa. Gillette in Verbindung setzen und nachfragen, ob er mir die Klingen aushändigen dürfe oder ob diese beschlagnahmen müsse.:confused
Ich bekäme das amtliche Ergebnis seiner Nachfrage schriftlich mitgeteilt.
So jetzt habe ich es zollamtlich:

Die Gillette Rasierklingen wurden aufgrund der Verletzung von Markenrechten beschlagnahmt.

Tja, Pech gehabt. Auf unseren Zoll hier kann man sich verlassen!
Dann sollte eure Behörde mal die Hausafgaben machen. Das bezieht sich nur auf Gillette Systemrasiererklingen.
Diese dürfen nur in dem Land verkauft werden für das sie produziert wurden.
Aussage vom Zoll in Siegen.
 
Diese dürfen nur in dem Land verkauft werden für das sie produziert wurden.

Was dich auch nicht daran hindert, solche Ware für den Eigengebrauch im Ausland einzukaufen. Solange es sich nicht um einen gewerbsmäßigen Import handelt und solange die Ware nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist (d.h. verbrauchsübliche Mengen bestellt werden) und nicht weiter veräußert wird, sehe ich hier keinerlei rechtliche Grundlage, eingeführte Originalware zu beschlagnahmen und ggf. zu vernichten. Dagegen würde ich mich, notfalls auf dem Rechtsweg, verwehren. Wenn es sich nachweislich um eine Produktfälschung handelt, sieht die Sache anders aus aber da hierzulande immer noch die Unschuldsvermutung Grundlage unseres Rechtssystems ist (auch wenn einige Lobbyisten das gerne anders sehen würden), liegt die Beweispflicht hierfür bei der Behörde und nicht bei demjenigen, der die Ware im Ausland bestellt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unsere Beamten sind halt die Träger der Nation
Einer träger als der Andere :lol:rofl

Ich glaube, so pauschal sollte man das nicht sehen. Gerade die Beamten, die ganz unten in der operativen Ebene tätig sind, führen auch nur das aus, was ihnen durch Verwaltungsvorschriften, Verfügungen und Erlasse aufoktroyiert wird. Da findet man genauso viele engagierte Leistungsträger und auch Pfeifen, wie in der freien Wirtschaft in jedem großen Unternehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unsere Beamten sind halt die Träger der Nation
Einer träger als der Andere :lol:rofl

Ich glaube, so pauschal sollte man das nicht sehen. Gerade die Beamten, die ganz unten in der operativen Ebene tätig sind, führen auch nur das aus, was ihnen durch Verwaltungsvorschriften, Verfügungen und Erlasse aufoktroyiert wird. Da findet man genauso viele engagierte Leistungsträger und auch Pfeifen, wie in der freien Wirtschaft in jedem großen Unternehmen.

Das war auch nur ein Joke! Bitte die smileys beachten.
Genau wie du es schreibst sehe ich es auch:
Es gibt sicherliche Beamte, welche diesen Status verdient haben und auch benötigen. Ich habe aber auch schon Beamte kennengelernt, welche in der freien Wirtschaft arbeitslos wären wegen Faulheit und Lustlosigkeit.
 
Um mal wieder zur Klinge zurückzukommen:
Soeben hatte ich mal wieder eine nagelneue Gillette 7 o'clock super Platinum im Progress.
Nachdem ich die letzten Tage jeweils zwei Versuche mit Voskhod und Shark Super Stainless unternommen hatte, hatte ich mit der Gillette endlich mal wieder eine vernünftige Rasur.

Jetzt habe ich nur noch 3 Klingen der schwarzen Gillette übrig :(
Am Wochenende werde ich mich wohl um Nachschub kümmern müssen.
 
Solange es sich nicht um einen gewerbsmäßigen Import handelt und solange die Ware nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist (d.h. verbrauchsübliche Mengen bestellt werden) und nicht weiter veräußert wird, sehe ich hier keinerlei rechtliche Grundlage, eingeführte Originalware zu beschlagnahmen und ggf. zu vernichten.
Der Verkauf dieser Produkte ist in andere Länder als das Bestimmungsland verboten. Egal ob nur ein Päckchen für den Eigenbedarf oder mehr.
Die Klingen werden z.B. in Indien so günstig angeboten, das bei uns keine verkauft würden wenn es diese Beschränkung nicht gäbe.

Aber wie schon gesagt fallen DE Rasierklingen nicht darunter - nur Klingen für Systemrasierer.
 
Der Verkauf dieser Produkte ist in andere Länder als das Bestimmungsland verboten. Egal ob nur ein Päckchen für den Eigenbedarf oder mehr.
Die Klingen werden z.B. in Indien so günstig angeboten, das bei uns keine verkauft würden wenn es diese Beschränkung nicht gäbe.

Ich wiederhole mich gerne nochmal, das hindert dich trotzdem nicht daran, sie im Ausland zu bestellen wenn sie dort für den internationalen Versand angeboten werden. Und es ist auch nicht Aufgabe des deutschen Zolls, sich um irgendwelche Verkaufsbeschränkungen irgendwelcher Hersteller zu kümmern. Das müssen die schon selbst irgendwie regeln. Und das alles ist nicht dein Problem. Wenn der Hersteller ein Problem damit hat, dann muss er sich mit dem Händler im Ausland befassen und dem auf die Füße treten.

So what?
 
Ich wiederhole mich gerne nochmal,
Das ändert an der Gesetzeslage jedoch auch nichts wenn du es ein drittes mal sagst.
Und es ist auch nicht Aufgabe des deutschen Zolls, sich um irgendwelche Verkaufsbeschränkungen irgendwelcher Hersteller zu kümmern.
Es ist genau die Aufgabe der Zollbehörde.
Wenn etwas nicht eingeführt werden darf, weil es nur für ein bestimmtes Land produziert wird, dann darf es weder eingeführt werden (mitbringsel aus dem Urlaub), im Ausland bestellt werden oder illegal eingeführte Ware in Deutschland zum Kauf angeboten werden.
Das zu überprüfen ist definitiv Aufgabe des Zoll.
Aber auch ich wiederhole mich gerne noch mal....
Aber wie schon gesagt fallen DE Rasierklingen nicht darunter - nur Klingen für Systemrasierer.
 
Das ändert an der Gesetzeslage jedoch auch nichts wenn du es ein drittes mal sagst.

Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei. Und du unterliegst offensichtlich einem Irrtum. Zunächst mal, irgendwelche Konzerne dürfen in Deutschland nichts verbieten, das darf hierzulande nur der Gesetzgeber (gottseidank!). Wenn ein Hersteller beschließt, dass gewisse Produkte nur in bestimmten Ländern verkauft werden dürfen, erzeugt dies nicht automatisch irgendein Handelsembargo. Der Zoll interessiert sich nur für letzteres, aber dieser Sachverhalt liegt hier definitiv nicht vor. Es handelt sich also nicht um illegal eingeführte Ware im Sinne des Gesetzes wenn du solche Klingen im Ausland bestellst. Ich habe mir auch schon mehrmals Packungen des Gillette Guard aus Indien schicken lassen aber das macht mich nicht automatisch zum Schwerverbrecher. Ehrlich gesagt, verstehe ich auch nicht, wie du auf solche irrationalen Gedanken kommst.
 
Ich habe bis vor rund acht Jahren in regelmäßigen Abständen Uhren eines namhaften japanischen Herstellers in Japan bei einem offiziellen Konzessionär der Marke gekauft.

Nie, und ich meine nicht ein einziges Mal ging das hier bei unserem Zoll problemlos über die Bühne.
Der Hersteller unternahm alles, damit europäische Kunden möglichst die Waren kaufen, die in meinem Falle S**** Deutschland hierzulande anbietet.
Dass die richtig interessanten Uhren vor ca. 15 Jahren nur im Heimatland angeboten wurden und man keine andere Wahl hatte, interessierte keinen. Es gab in Deutschland schlicht und einfach keinen Markt für diese Premiummodelle, so dass diese hier nicht zu kaufen waren.
Parallel dazu konnte man die hierzulande erhältlichen Uhren z.B. in Singapur aber auch für den halben Preis erstehen.

Da war es natürlich klar, dass ein Weltkonzern nach Erfüllungsgehilfen suchte, die den "Privatimporteuren" das Leben schwer mach(t)en. So vergrault man Kunden! Am Ende hab ich das Hobby an den Nagel gehängt und alles verkauft!

Ob man das 1:1 auf günstige DE-Klingen übertragen kann, weiß ich nicht. Ich wollte nur grob verdeutlichen, wie der Mechanismus funktioniert.

Falls es ins Detail gehen soll, gerne über PN.
 
Da war es natürlich klar, dass ein Weltkonzern nach Erfüllungsgehilfen suchte, die den "Privatimporteuren" das Leben schwer mach(t)en.

Tja, leider ist das so (siehe z.B. CE-Zeichen). Diese Zukunftsszenarien irgendwelcher Sci-Fi Filme, dass wir irgendwann von Großkonzernen beherrscht werden, könnten bald Realität werden wenn wir uns nicht dagegen zur Wehr setzen.

Aber es ändert nichts an den realen Sachverhalten, die ich oben erläutert habe. Da muss man auch mal die Eier in der Hose haben und sich gegen irgendwelche Willkür zur Wehr setzen.
 
Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei.
Ein bißchen, aber nicht viel.
Und du unterliegst offensichtlich einem Irrtum.
Nein, schliesslich ist es nach wie vor verboten gewisse Gillette Systemrasierer Klingen einzuführen bzw. im Ausland zu bestellen und auf dem Postwege einzuführen. Der Irrtum liegt also nicht bei mir.
Ehrlich gesagt, verstehe ich auch nicht, wie du auf solche irrationalen Gedanken kommst.
Nicht schlimm, ich versuche es mal anders zu erklären, vielleicht kommt es dann besser rüber.
Zunächst mal, irgendwelche Konzerne dürfen in Deutschland nichts verbieten, das darf hierzulande nur der Gesetzgeber (gottseidank!).
Ja, fast - aber anderes Thema.
Wenn ein Hersteller beschließt, dass gewisse Produkte nur in bestimmten Ländern verkauft werden dürfen, erzeugt dies nicht automatisch irgendein Handelsembargo.
Richtig, aber....
Zunächst einmal handelt es sich wie gesagt erst einmal nur um Klingen (Systemrasierer) die für ein anderes Land produziert werden und nicht um Klingen die in einem anderen Land produziert werden.
Da die Wirtschaftlichen Verhältnisse in Indien etwas anders sind als bei uns wird es für Gillette kaum möglich sein Klingen zu den Preisen dort zu verkaufen wie sie bei uns aufgerufen werden. Es könnte also beispielsweise staatliche Vergünstigungen für Gillette geben, die nur für die Klingen gelten die für das Ausland produziert werden und nicht auf den deutschen Markt kommen. Damit z.B. diese vergünstigten Klingen nicht zurück kommen und hier die Steuereinnahmen des Staates schmälern, gibt es u.a. diese "Länderbeschränkung".
Genauso könnte es möglich sein das sich etwas in dem Gleitstreifen oder dem verwendeten Konststoff befindet, das zwar in Indien erlaubt ist, bei uns aber nicht verwendet werden darf.

Deswegen steht auf den betreffenden Verpackungen auch dick und vett drauf das sie nur in Indien verkauft werden dürfen.
Ein Verkauf nach Deutschland ist somit verboten. Das beschliesst nicht Gillette sondern der Staat.

a_1.JPG

Ob man das 1:1 auf günstige DE-Klingen übertragen kann, weiß ich nicht.

Es geht dabei nur um Systemrasiererklingen - nicht um DE Klingen.
 
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