Inspiriert von diesem Thread habe ich mir auch mal diese Klingen bei einem indischen Händler bestellt.

Leider konnte der Zoll die Inhaltsangabe des Päckchens nicht entziffern.

So hatte ich eine Benachrichtigung vom Zoll im Briefkasten mit der Aufforderung, die Sendung abzuholen. Beim Zoll angekommen, durfte ich das Päckchen in Anwesenheit des Zöllners öffnen. Und siehe da, es waren tatsächlich die bestellten 400 St. Gillette Klingen.

Daraufhin meinte der Zöllner die Firma Gillette hätte ein Einfuhrverbot von Rasierklingen aus Drittländern erwirkt, so dass er mir die Sendung nicht aushändigen könne.

Er würde sich mit dem hier ansässigen Anwalt der Fa. Gillette in Verbindung setzen und nachfragen, ob er mir die Klingen aushändigen dürfe oder ob diese beschlagnahmen müsse.

Ich bekäme das amtliche Ergebnis seiner Nachfrage schriftlich mitgeteilt.